• 1
  • Home
  • Leistungen
  • Verhinderungspflege

Verhinderungspflege

Gründe für eine Inanspruchnahme der Ersatzpflege können sein: berufliche Aspekte, Urlaub, Krankheit, usw. Allerdings müssen die pflegenden Angehörigen nicht zwingend einen Grund für die Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege angeben. Ansonsten gelten folgende Voraussetzungen:   

  • Es muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen.
  • Der zu Pflegende muss durch eine private Pflegeperson (Angehörige, Freunde) mindestens 6 Monate zuvor betreut worden sein. Der Beginn der Pflegezeit wird meist mit dem Zeitpunkt der Genehmigung der Pflegestufe / des Pflegegrades gleichgesetzt. (Tritt ein erneuter Fall ein, der eine Verhinderungspflege erfordert, entfällt die 6monatige Wartezeit.)

Zu erwartende Leistungen sind: Pflege, Begleitdienste zu Ärzten/ Behörden.

 

Verhinderungspflege

Kontakt:

La Vida Hauskrankenpflege GmbH
Neschwitzer Str. 33
01917 Kamenz
+049 (0) 3578 / 3737 519
+049 (0) 3578 / 3737 520
kamenz@lavida-hauskrankenpflege.de

Bürozeiten:

Montag bis Donnerstag:

 08.00 - 17.00

 Freitag:

 08.00 - 13.00

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.