Gründe für eine Inanspruchnahme der Ersatzpflege können sein: berufliche Aspekte, Urlaub, Krankheit, usw. Allerdings müssen die pflegenden Angehörigen nicht zwingend einen Grund für die Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege angeben. Ansonsten gelten folgende Voraussetzungen:
Zu erwartende Leistungen sind: Pflege, Begleitdienste zu Ärzten/ Behörden.
La Vida Hauskrankenpflege GmbH
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