Wird aufgrund ärztlicher Verordnung und vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse häusliche Krankenpflege erbracht, weil Krankenhauspflege geboten oder nicht ausführbar ist oder Krankenhauspflege dadurch nicht erforderlich wird. Beinhaltet insbesondere:
- Hilfe beim Aufsuchen und/oder Verlassen des Bettes
- An-/Auskleiden
- Teilwaschen/Ganzkörperwaschung (inkl. Haare waschen)
- Mund-/Zahnpflege
- Kämmen / Rasieren
- Hilfe/Unterstützung bei Ausscheidungen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Sondenkost bei implantierter Magensonde (Aufbereiten und Verabreichen)